Das Transparenzregister in der Schweiz: Grundlagen und Meldepflichten
Einleitung
Mit dem Transparenzregister führt die Schweiz ein neues Instrument ein, das die Eigentums- und Kontrollverhältnisse von Unternehmen klarer erfassen soll. Hintergrund sind internationale Vorgaben zur Bekämpfung von Geldwäscherei, Terrorismusfinanzierung und Sanktionsumgehung, die in der Schweiz mit dem Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen (Transparenzgesetz, TJPG) umgesetzt werden. Erstmals werden Schweizer Unternehmen verpflichtet, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen nicht nur intern zu identifizieren, sondern diese Informationen auch an ein staatliches Register zu melden.
Für viele Unternehmen stellt sich damit eine Reihe grundlegender Fragen: Was genau ist das Transparenzregister? Wer ist meldepflichtig, welche Angaben müssen gemacht werden und ab wann gelten diese Pflichten? Dieser Beitrag gibt eine erste, verständliche Übersicht über das Transparenzregister und das zugrunde liegende Transparenzgesetz und ordnet ein, was die neuen Regeln für Schweizer Unternehmen bedeuten.
Grundlagen und Kontext: Was ist das Transparenzregister?
Das Transparenzregister ist ein zentrales, elektronisches Register, in dem Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Personen von juristischen Personen erfasst werden. Als wirtschaftlich berechtigt gelten natürliche Personen, die eine Gesellschaft letztlich kontrollieren oder massgeblich beeinflussen, etwa über Beteiligungen, Stimmrechte oder andere Formen der Kontrolle (Art. 4 TJPG).
Das Register ist nicht öffentlich einsehbar. Es ist vielmehr ein behördeninternes Instrument, das bestimmten staatlichen Stellen sowie ausgewählten Verpflichteten im Rahmen gesetzlicher Aufgaben Zugang zu verlässlichen und aktuellen Informationen über wirtschaftliche Eigentumsverhältnisse ermöglicht. Ziel ist es, undurchsichtige Strukturen aufzudecken und Risiken für den Finanz- und Wirtschaftsstandort Schweiz zu reduzieren.
Wer muss was melden?
Meldepflichtig sind grundsätzlich juristische Personen mit Sitz in der Schweiz, insbesondere Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Genossenschaften sowie weitere vom Gesetz erfasste Rechtsträger. In bestimmten Konstellationen können auch ausländische juristische Personen mit engem Bezug zur Schweiz meldepflichtig sein (Art. 2 TJPG).
Diese Rechtsträger müssen feststellen, wer ihre wirtschaftlich berechtigten Personen sind, und dem Transparenzregister entsprechende Angaben melden. Dazu gehören insbesondere Identitätsdaten der wirtschaftlich berechtigten Person sowie Informationen darüber, auf welcher Grundlage die wirtschaftliche Berechtigung besteht. Ändern sich diese Verhältnisse, etwa durch einen Eigentümerwechsel oder eine Umstrukturierung, müssen die Angaben aktualisiert werden (Art. 7 - 10 TJPG).
Rechtliche Grundlage des Transparenzregisters
Die rechtliche Grundlage bildet das Bundesgesetz über die Transparenz juristischer Personen und die Identifikation der wirtschaftlich berechtigten Personen, kurz Transparenzgesetz (TJPG). Ergänzt wird es durch die Transparenzverordnung, welche die Details zur Umsetzung regelt.
Mit diesem Regelwerk setzt die Schweiz internationale Standards um, insbesondere die Empfehlungen der Financial Action Task Force. Das Transparenzgesetz ergänzt das bestehende Geldwäschereirecht, indem es die Verantwortung für die Erhebung und Meldung der wirtschaftlich berechtigten Personen direkt bei den Unternehmen selbst verankert.
Ab wann gilt die Meldepflicht?
Das Transparenzgesetz soll voraussichtlich in der zweiten Hälfte des Jahres 2026 in Kraft treten. Für neue juristische Personen gilt die Meldepflicht kurz nach der Gründung. Bestehende Unternehmen, die Änderungen am Handelsregister anmelden, müsse die wirtschaftliche Berechtigung ebenfalls zeitnah melden. Die restlichen bestehenden Unternehmen profitieren von Übergangsfristen, die je nach Struktur und Komplexität der Gesellschaft unterschiedlich ausgestaltet sind.
Diese Übergangsregelungen sollen sicherstellen, dass Unternehmen ausreichend Zeit haben, ihre Eigentums- und Kontrollverhältnisse zu prüfen, die erforderlichen Informationen zusammenzustellen und die Meldung korrekt vorzunehmen.
Registerführung durch das Bundesamt für Justiz
Das Transparenzregister wird auf Bundesebene geführt. Zuständig für den Betrieb und die Registerführung ist das Bundesamt für Justiz. Es ist verantwortlich für die Entgegennahme der Meldungen, die formelle Verarbeitung der Daten sowie den geregelten Zugriff durch berechtigte Stellen.
Die zentrale Führung auf Bundesebene soll eine einheitliche Anwendung der gesetzlichen Vorgaben und eine konsistente Datenqualität sicherstellen.
Überwachung der Meldepflichten durch das EFD
Die Einhaltung der Meldepflichten wird ebenfalls durch Bundesstellen überwacht. Die zuständige Kontrollstelle ist dem Eidgenössisches Finanzdepartement angegliedert und arbeitet risikobasiert.
Kontrollen können unter anderem ausgelöst werden, wenn Abweichungen zwischen Registerdaten und Informationen von Finanzintermediären oder anderen Behörden festgestellt werden. Bei Verstössen gegen die gesetzlichen Pflichten können Massnahmen ergriffen oder Verfahren eingeleitet werden.
Was bedeutet das Transparenzregister für Schweizer Unternehmen?
Für Schweizer Unternehmen bedeutet das Transparenzregister einen zusätzlichen Compliance-Baustein. Sie müssen sich systematisch mit ihren Eigentums- und Kontrollverhältnissen auseinandersetzen, diese sorgfältig dokumentieren und im Falle von Veränderungen aktuell halten. Gerade bei komplexeren Beteiligungsstrukturen kann dies anspruchsvoll sein.
Verfahren und Sanktionen bei Nichterfüllung der Meldepflicht
Unternehmen, die ihren Meldepflichten nicht, nicht fristgerecht oder nicht korrekt nachkommen, müssen mit Sanktionen rechnen. Das Transparenzgesetz sieht Bussen vor, deren Höhe sich nach Art und Schwere des Verstosses richtet.
Neben formellen Sanktionen können auch praktische Nachteile entstehen, etwa bei Bankbeziehungen oder behördlichen Verfahren, wenn Angaben zur wirtschaftlichen Berechtigung fehlen oder widersprüchlich sind. Die korrekte und fristgerechte Meldung ist daher nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch im eigenen Interesse der Unternehmen.
Zusammenfassung
Das Transparenzregister markiert einen wichtigen Schritt hin zu mehr formalisierter Transparenz im Schweizer Gesellschaftsrecht. Unternehmen werden künftig stärker in die Pflicht genommen, ihre wirtschaftlich berechtigten Personen zu identifizieren und Behörden gegenüber offenzulegen. Auch wenn dies zunächst zusätzlichen Aufwand bedeutet, trägt das System langfristig zu klareren Strukturen und mehr Rechtssicherheit bei. Für die Unternehmen lohnt es sich, sich frühzeitig mit den neuen Pflichten auseinanderzusetzen und die notwendigen Prozesse vorzubereiten.
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